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Zuwendungen an politische Parteien sind steuerlich abzugsfähig. Darunter fallen Mitgliederbeiträge, Zuwendungen sowie Mandatssteuern (Beiträge von Inhabern politischer Ämter).
Der Abzug ist im Kanton Bern auf CHF 5’200 (Kantons- und Gemeindesteuern) bzw. CHF 10’100 (direkte Bundessteuer) pro Person begrenzt. Bei Ehepaaren können beide je einen Abzug bis zum Maximalbetrag vornehmen.